BGV | Badische KFZ Autoversicherung
Versicherung des Kraftfahrzeugs
KFZ Versicherung ist diejenige Art der Haftpflichtversicherung, die den Besitzer eines Autos im Falle eines Unfalls schadensfrei hält. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie alle Schäden ersetzt, die der Autofahrer einem anderen Teilnehmer des Verkehrs zugefügt hat. Außerdem übernimmt diese Art der Versicherung sämtliche Anwaltskosten, die bei der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen entstehen können. Diese Vorzüge haben den Gesetzgeber dazu animiert, den Abschluss einer KFZ-Versicherung mit minimalem Schutzniveau für alle Autofahrer zu einer Pflicht zu machen. Aber wenn er möchte, kann er darüber hinaus auch eine Vollkaskoversicherung abschließen. Und auch die Wahl des konkreten Versicherers steht ihm frei.
Über BGV | Badische KFZ Autoversicherung
Die Abkürzung BGV steht für „Badische Versicherungen“. Diese Versicherungsgesellschaft wurde am 27.03.1923 gegründet und bietet diverse Versicherungsarten, darunter auch KFZ-Autoversicherungen an. Mit einem Umsatz von rund 316 Millionen Euro und 740 Beschäftigten ist die Versicherungsgesellschaft die Größte auf dem Gebiet des ehemaligen Badens. Eine Besonderheit der Badischen KFZ Autoversicherung besteht darin, dass ihre Webseite einen Rechner enthält, der jedem Interessenten sofort mitteilt, wie viel die Autoversicherung in seinem konkreten Fall kosten wird. Nicht weniger nützlich ist auch eine weitere Besonderheit, nämlich der Kopilot. Es handelt sich hierbei um ein Gerät, das im Falle eines Unfalls automatisch per GPS einen Hilferuf aussendet. Dadurch werden die Überlebenschancen der in den Unfall verwickelten Personen gesteigert. Interessant ist auch der Umweltrabatt, der dann gewährt wird, wenn der Kunde ein Auto mit umweltfreundlichem Antrieb kauft. Für Reisefreudige ist die Badische KFZ Autoversicherung auch deshalb interessant, weil sie auch innerhalb Europa gültig ist.
Kündigung der Badische KFZ Autoversicherung
Die Kündigung der Badischen KFZ Autoversicherung ist zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherte die Kündigung schriftlich ausspricht. Von Bedeutung ist auch, dass die Kündigung spätestens 1 Monat vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit abgeschickt wird, denn nur das garantiert deren Wirksamkeit.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:51 Uhr von Alex, Webmaster von kfz.rocks.